Sicherungsmaßnahme

Kiekert Aktiengesellschaft

Heiligenhaus

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Kiekert Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2025, Aktenzeichen 505 IN 243/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 243/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 17915
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.11.2025
Rechtsform
AG
Stammkapital
29.143.637,23 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Bearbeitung sowie der Vertrieb von Metall- u. Kunststofferzeugnissen aller Art, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Schließsystemen für Kraftfahrzeuge. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Gesch …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 243/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17915 eingetragenen Kiekert Aktiengesellschaft, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnen Frau Chui Ling Lee, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus und Herrn Jerome Alfred Leonard Debreu, Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus

wird heute, am 03.11.2025, um 11:10 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der Schuldnerin wird in Abänderung des Beschlusses vom 23.09.2025 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
505 IN 243/25
Amtsgericht Wuppertal, 03.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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