Sicherungsmaßnahme
KHR Reisebüro GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur KHR Reisebüro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 43 IN 554/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 554/26
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 44428
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Birte Meister
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 554/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44428 eingetragenen KHR Reisebüro GmbH, Grasbreede 37, 33719 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Heinz Röttgen,
Geschäftszweig: Der Betrieb von Reisebüros und die Beteiligung an solchen
ist am 15.07.2026, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 554/26
Amtsgericht Bielefeld, 15.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44428 eingetragenen KHR Reisebüro GmbH, Grasbreede 37, 33719 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Heinz Röttgen,
Geschäftszweig: Der Betrieb von Reisebüros und die Beteiligung an solchen
ist am 15.07.2026, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 554/26
Amtsgericht Bielefeld, 15.07.2026