Insolvenzbekanntmachung

KGM Gastronomie GmbH & Co. KG

Eichenzell

Das Amtsgericht Fulda hat zur KGM Gastronomie GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 91 IN 64/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
91 IN 64/26
Registerbezug
Fulda, HRA 6426
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

91 IN 64/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KGM Gastronomie GmbH & Co. KG, Schloß Fasanerie 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRA 6426), vertr. d.: 1. KGM Beteiligung GmbH, Schloss Fasanerie 2, 36124 Eichenzell, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karl-Gustav Müller, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.09.2026 berichtigt worden.

Statt HRB 8163 muss es richtig heißen: HRA 6426

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda oder dem Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fulda, 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme