Sicherungsmaßnahme
Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt)
Düren
Das Amtsgericht Aachen hat zur Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 93 IN 144/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 144/26
- Registerbezug
- Düren, HRB 7434
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Caroline Schmitz
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 144/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragenen Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt), Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Willi Bell,
Geschäftszweig: Kfz-Werkstatt, der Kfz-Handel sowie die Autoverglasung und Kfz-Vermessung
ist am 07.07.2026, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Caroline Schmitz, Waisenhausstr. 3, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 144/26
Amtsgericht Aachen, 07.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragenen Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt), Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Willi Bell,
Geschäftszweig: Kfz-Werkstatt, der Kfz-Handel sowie die Autoverglasung und Kfz-Vermessung
ist am 07.07.2026, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Caroline Schmitz, Waisenhausstr. 3, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 144/26
Amtsgericht Aachen, 07.07.2026