Vergütungsfestsetzung
KfT GmbH Kanzlei für Telekommunikation
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur KfT GmbH Kanzlei für Telekommunikation eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 36k IN 4696/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 4696/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 219113
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36k IN 4696/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KfT GmbH Kanzlei für Telekommunikation, Brunsbütteler Damm 175, 13581 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Albrecht und Klaus Schiemann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219113
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 21.05.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KfT GmbH Kanzlei für Telekommunikation, Brunsbütteler Damm 175, 13581 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Albrecht und Klaus Schiemann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 219113
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 21.05.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2026