Sicherungsmaßnahme

KeMa Welt GmbH

Bünde

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur KeMa Welt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2023, Aktenzeichen 43 IN 317/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 317/23
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 16483
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.05.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Hans-Achim Ernst

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 317/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16483 eingetragenen KeMa Welt GmbH, Menzelstr. 6, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Lindstedt,

Geschäftszweig: Der Handel mit Bekleidung für Kinder und Erwachsene, Spielwaren und Accessoires sowie Handel mit Sportfahrzeugen etc.

ist am 11.05.2023, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 317/23
Amtsgericht Bielefeld, 11.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme