Forderungsprüfung
Kegler Bau GmbH
Weingarten
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Kegler Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 4/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 4/25
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, HRB 33095
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 4/25
11.09.2026
In dem Insolvenzverfahren
Kegler Bau GmbH, Bahnhofstraße 9, 67366 Weingarten (AG Landau in der Pfalz, HRB 33095),
vertreten durch:
Marco Kegler, Bahnhofstraße 9, 67366 Weingarten, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 06.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Kohl
Rechtspfleger
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 4/25
11.09.2026
In dem Insolvenzverfahren
Kegler Bau GmbH, Bahnhofstraße 9, 67366 Weingarten (AG Landau in der Pfalz, HRB 33095),
vertreten durch:
Marco Kegler, Bahnhofstraße 9, 67366 Weingarten, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 06.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Kohl
Rechtspfleger