Insolvenzbekanntmachung

KC Klingert Consulting GmbH

Gottmadingen

Das Amtsgericht Konstanz hat zur KC Klingert Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen Si 42 IN 235/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen
Si 42 IN 235/24
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 541953
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung an Unternehmen und Gesellschaften, deren Gegenstand die Haltung und Verwaltung von Liegenschaften im In- und Ausland, der Betrieb von Gaststätten, der Erwerb von Marken und Schutzrechte und deren Lizenzierung ist; ferner die Geschäftsbesorgung und Erbringung von Dienstleistungen …
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Si 42 IN 235/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KC Klingert Consulting GmbH, Alter Zoll 6, 78244 Gottmadingen, vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Michael Klingert
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 541953
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Tagesordnungspunkt das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt:
Genehmigung des Verkaufs potentieller Ansprüche gegen den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Joachim Klingert und dessen Frau Katharina Klingert zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 10.000,00 netto und Rangrücktritt der Forderungsanmeldungen des Herrn Dr. Christian Braun, der Eurocomp Systems GmbH & Co. KG und der FAGO Technik GmbH & Co. KG an die FAGO Technik GmbH & Co.

.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Stellungnahmen, Zustimmungen/ Ablehnungen die nach dem oben genannten Zeitpunkteingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Weitere Informationen:
Ein Formular zur Abstimmung wird vom Verwalter übersandt. Fristgemäßer postalischer Eingang ist zur Berücksichtigung bei der Abstimmung erforderlich.

Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 14.10.2026
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