Eröffnung des Verfahrens
KC E-Commerce GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur KC E-Commerce GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 1187/26 K-2-1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1187/26 K-2-1
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 133704
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Handel & E-Commerce (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 1187/26 K-33-: In dem Insolvenzverfahren KC E-Commerce GmbH, Unter den Birken 22, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133704),
vertreten durch:
1. Kai Kuligowski, (Geschäftsführer),
2. Canbek Korel Avsar, (Geschäftsführer), wurde am 20.08.2026 um 11:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.08.2026
vertreten durch:
1. Kai Kuligowski, (Geschäftsführer),
2. Canbek Korel Avsar, (Geschäftsführer), wurde am 20.08.2026 um 11:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Kathrin Brockmeyer, horizon-re GmbH, Liebigstraße 19, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 63 70, E-Mail: insolvenz@horizon-re.de, Internet: www.horizon-re.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.08.2026