Forderungsprüfung
KB Immo-Service Baran UG (haftungsbeschränkt)
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur KB Immo-Service Baran UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2026, Aktenzeichen IN 417/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 417/21
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 32395
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 417/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KB Immo-Service Baran UG (haftungsbeschränkt), Rahm 18, 90489 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Baran Karip
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 32395
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KB Immo-Service Baran UG (haftungsbeschränkt), Rahm 18, 90489 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Baran Karip
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 32395
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.05.2026