Sicherungsmaßnahme

KB Anlagentechnik GmbH

Wetter

Das Amtsgericht Hagen hat zur KB Anlagentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 103 IN 175/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 175/26
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8346
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Yassin Dimassi
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
87.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Projektierung, Vertrieb und Service für Anlagentechnik im Bereich der Spaltbandproduktion und -verarbeitung sowie alle hiermit verbundenen Arbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck der Firma zu fördern.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 175/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8346 eingetragenen KB Anlagentechnik GmbH, REME-Straße 22, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ebubekir Aksu und Herrn Franz Karthaus

ist am 15.10.2026, um 13:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Yassin Dimassi, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

103 IN 175/26
Amtsgericht Hagen, 15.10.2026
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