Sicherungsmaßnahme
Kayser Fliesenhandel GmbH
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur Kayser Fliesenhandel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.02.2019, Aktenzeichen 98 IN 19/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 19/19
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 69453
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.02.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus Lehmkühler
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 19/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 69453 eingetragenen
Kayser Fliesehandel GmbH, Spicher Straße 50, 53844 Troisdorf, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Kayser-Pawig, Steinkaule 70,
53757 Sankt Augustin
ist am 07.02.2019, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Kölner
Str.81, 53840 Troisdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 19/19
Amtsgericht Bonn, 07.02.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 69453 eingetragenen
Kayser Fliesehandel GmbH, Spicher Straße 50, 53844 Troisdorf, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Kayser-Pawig, Steinkaule 70,
53757 Sankt Augustin
ist am 07.02.2019, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Kölner
Str.81, 53840 Troisdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 19/19
Amtsgericht Bonn, 07.02.2019