Sicherungsmaßnahme
Kausch Service GmbH
Haan
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Kausch Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.05.2024, Aktenzeichen 507 IN 112/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 112/24
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 21421
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Nikolaos Antoniadis
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 112/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB eingetragenen Kausch Service GmbH, Schallbruch 33, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Kausch, Andreas-Blesken-Str. 15, 58452 Witten
ist am 15.05.2024, um 17:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 112/24
Amtsgericht Wuppertal, 15.05.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB eingetragenen Kausch Service GmbH, Schallbruch 33, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Kausch, Andreas-Blesken-Str. 15, 58452 Witten
ist am 15.05.2024, um 17:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 112/24
Amtsgericht Wuppertal, 15.05.2024