Aufhebung des Verfahrens
KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 67c IN 233/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 233/21
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 113669
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Entwicklung von Lofts, insbesondere des Grundstückes Katharinenstraße 29 in Hamburg und deren Umgestaltung in Wohnungseigentum
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 233/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113669 eingetragenen KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH, Moorfuhrtweg 15, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ahmad Djabbari-Hagh, und Herrn Kai Edgar Bansemir
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 233/21
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113669 eingetragenen KatharinenLoft Entwicklungsgesellschaft mbH, Moorfuhrtweg 15, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ahmad Djabbari-Hagh, und Herrn Kai Edgar Bansemir
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 233/21
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026