Insolvenzbekanntmachung

KASA GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur KASA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 512 IN 21/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
512 IN 21/26
Registerbezug
Bremen, HRB 32821 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
17.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

512 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KASA GmbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRB 32821 HB), vertr. d.: Jaroslav Adam Janas, Striekenkamp 15, 28777 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 16.07.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Handelsregisterbezeichnung wie folgt lautet: AG Bremen, HRB 32821 HB

und nicht: AG Bremen, 32821. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 17.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme