Sicherungsmaßnahme
Karsan Messe GmbH
Bergkamen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Karsan Messe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 258 IN 37/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 37/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 11159
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Michael Bien
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 37/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11159 eingetragenen Karsan Messe GmbH, Industriestraße 19, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Emel Sancak, Gnadenort 8, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: Messebau-Organisation, Veranstaltung, Import-Export (Logistik), Tourismus.
ist am 16.04.2026, um 11:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 37/26
Amtsgericht Dortmund, 16.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 11159 eingetragenen Karsan Messe GmbH, Industriestraße 19, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Emel Sancak, Gnadenort 8, 44135 Dortmund
Geschäftszweig: Messebau-Organisation, Veranstaltung, Import-Export (Logistik), Tourismus.
ist am 16.04.2026, um 11:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
258 IN 37/26
Amtsgericht Dortmund, 16.04.2026