Schlusstermin
Karo Ass Raumgestaltung GmbH
23626 Ratekau
Das Amtsgericht Eutin hat zur Karo Ass Raumgestaltung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 51 IN 67/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 67/20
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 1658 BS
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
51 IN 67/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karo Ass Raumgestaltung GmbH, Zeiss-Str. 32, 23626 Ratekau, vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Ramm, (weiterer Name: Behling), geb. Brüggmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1658 BS
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 07.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karo Ass Raumgestaltung GmbH, Zeiss-Str. 32, 23626 Ratekau, vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Ramm, (weiterer Name: Behling), geb. Brüggmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1658 BS
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 07.07.2026