Forderungsprüfung
Karlmax Berlin GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Karlmax Berlin GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 36k IN 3997/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36k IN 3997/24
- Registerbezug
- Berlin, HRA 47765
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
36k IN 3997/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karlmax Berlin GmbH & Co. KG, Bülowstraße 66, 10783 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Karlmax Berlin Verwaltungs-GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Karl Szwillus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 47765
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Karlmax Berlin GmbH & Co. KG, Bülowstraße 66, 10783 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Karlmax Berlin Verwaltungs-GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Karl Szwillus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 47765
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026