Forderungsprüfung

Karl Wuppertal GmbH & Co. KG

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Karl Wuppertal GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 509 IN 15/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
509 IN 15/25
Registerbezug
Wuppertal, HRA 9352
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.05.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 15/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 9352 eingetragenen Karl Wuppertal GmbH & Co. KG vormals firmierend unter Karl Finke GmbH & Co. KG, Hatzfelder Straße 174-176, 42281 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 8067 eingetragene Karl Verwaltungs GmbH, Hatzfelder Str. 174-176, 42281 Wuppertal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Finke, In der Beek 124, 42113 Wuppertal,

Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Weinbergtalstraße 4, 42657 Solingen,

Sachwalter: Herr Rechtsanwalt Marc d'Avoine, www.atn-ra.de, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal,

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.06.2026 bei dem Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
509 IN 15/25
Amtsgericht Wuppertal, 07.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens