Sicherungsmaßnahme

Karl und Albrecht Müller GmbH

Netphen

Das Amtsgericht Siegen hat zur Karl und Albrecht Müller GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2026, Aktenzeichen 25 IN 3/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 3/26
Registerbezug
Siegen, HRB 2556
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jan Janßen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 3/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 2556 eingetragenen Karl und Albrecht Müller GmbH, Unterm Wasser 5, 57250 Netphen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Zühlsdorf, Am Hömberg 15, 57250 Netphen

Geschäftszweig: Die Erbringung von Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten einschließlich Industriebau.

ist am 02.02.2026, um 09:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 3/26
Amtsgericht Siegen, 02.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme