Restschuldbefreiung
Karic, Silke
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Karic, Silke eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2025, Aktenzeichen 160 IN 92/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 92/21
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRA 5875
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.08.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 92/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Silke Karic geborene Werner, Hünninghausenweg 48, 45276 Essen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5875 eingetragenen Firma Aaron Galabau
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.09.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 aus.
160 IN 92/21
Amtsgericht Essen, 12.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Silke Karic geborene Werner, Hünninghausenweg 48, 45276 Essen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRA 5875 eingetragenen Firma Aaron Galabau
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.09.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 aus.
160 IN 92/21
Amtsgericht Essen, 12.08.2025