Sicherungsmaßnahme
Karec GmbH & Co. KG
Wadersloh
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Karec GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2025, Aktenzeichen 78 IN 33/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 78 IN 33/25
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRA 10535
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.07.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Teerling
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 10535 eingetragenen Karec GmbH & Co. KG, Centraliapark 12, 59329 Wadersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16930 eingetragene Karec Verwaltungs GmbH, Centraliapark 12, 59329 Wadersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kempkensteffen, Langenberger Strße 74, 33397 Rietberg,
ist am 09.07.2025, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 33/25
Amtsgericht Münster, 09.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 10535 eingetragenen Karec GmbH & Co. KG, Centraliapark 12, 59329 Wadersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16930 eingetragene Karec Verwaltungs GmbH, Centraliapark 12, 59329 Wadersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Kempkensteffen, Langenberger Strße 74, 33397 Rietberg,
ist am 09.07.2025, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 33/25
Amtsgericht Münster, 09.07.2025