Forderungsprüfung
Kanak Personal Metall + Guss Schleiferei GmbH
Chemnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Kanak Personal Metall + Guss Schleiferei GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 302 IN 1590/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 302 IN 1590/19
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 27665
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 302 IN 1590/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kanak Personal Metall + Guss Schleiferei GmbH, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27665
vertreten durch den Geschäftsführer Tayfun Kanak
ergeht am 28.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.08.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 302 IN 1590/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kanak Personal Metall + Guss Schleiferei GmbH, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27665
vertreten durch den Geschäftsführer Tayfun Kanak
ergeht am 28.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.08.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.