Masseunzulänglichkeit
Kamea Gastro GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Kamea Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2025, Aktenzeichen 401 IN 1451/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1451/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 40685
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 15.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1451/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamea Gastro GmbH, Dittrichring 6, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40685
vertreten durch den Geschäftsführer Severin Charles Louys
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 11.04.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Heiko Kratz, Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig, Telefax: 0341 46222 79, Telefon geschäftlich: 0341 46222 0, Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 401 IN 1451/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamea Gastro GmbH, Dittrichring 6, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40685
vertreten durch den Geschäftsführer Severin Charles Louys
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 11.04.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Heiko Kratz, Alfred-Kästner-Straße 44, 04275 Leipzig, Telefax: 0341 46222 79, Telefon geschäftlich: 0341 46222 0, Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
schriftlich geltend zu machen.