Sicherungsmaßnahme
Kalea GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Kalea GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 501 IN 77/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 77/26
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 96929
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Till Forster
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 77/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96929 eingetragenen Kalea GmbH, Ackerstraße 204, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bruno Božinovic
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tobias Ruthenbeck,Bahnhofstraße 1 A, 45549 Sprockhövel
ist am 07.04.2026, um 14:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 77/26
Amtsgericht Düsseldorf, 07.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96929 eingetragenen Kalea GmbH, Ackerstraße 204, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bruno Božinovic
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tobias Ruthenbeck,Bahnhofstraße 1 A, 45549 Sprockhövel
ist am 07.04.2026, um 14:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
501 IN 77/26
Amtsgericht Düsseldorf, 07.04.2026