Insolvenzbekanntmachung

Kaisers Fahrzeugpflege & mehr GmbH

Lingen (Ems)

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Kaisers Fahrzeugpflege & mehr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2026, Aktenzeichen 18 IN 83/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen
18 IN 83/25
Registerbezug
Osnabrück, HRB 215427
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
21.01.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.200 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb von Waschanlagen und allen Dienstleistungen für oder im Zusammenhang mit der Pflege von Fahrzeugen aller Art.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

18 IN 83/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaisers Fahrzeugpflege & mehr GmbH, Im Sanfelde 4, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 215427), vertr. d.: Guido Kaiser, als GF d. Kaisers Fahrzeugpflege & mehr GmbH, Im Sanfelde 4, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 18.12.2025 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Lingen (Ems) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems) an.

Amtsgericht Lingen (Ems), 20.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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