Forderungsprüfung
Kaisar Gebäudedienste GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Kaisar Gebäudedienste GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.04.2023, Aktenzeichen 1508 IN 216/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 216/19
- Registerbezug
- München, HRB 97733
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 216/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kaisar Gebäudedienste GmbH, Frankfurter Ring 193 a, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Demir Yusuf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 97733
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.04.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kaisar Gebäudedienste GmbH, Frankfurter Ring 193 a, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Demir Yusuf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 97733
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.04.2023