Forderungsprüfung
Kai Hänchen Transport GmbH
Königsbrück
Das Amtsgericht Dresden hat zur Kai Hänchen Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2026, Aktenzeichen 562 IN 1607/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 562 IN 1607/22
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39561
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 22.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 1607/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kai Hänchen Transport GmbH, Kornweg 3, 01936 Königsbrück, Amtsgericht Dresden , HRB 39561
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Hänchen
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.02.2026 den Forderungen bzgl. der Höhe und dem Grunde nach beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Gunter Tarkotta, und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 562 IN 1607/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kai Hänchen Transport GmbH, Kornweg 3, 01936 Königsbrück, Amtsgericht Dresden , HRB 39561
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Hänchen
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.02.2026 den Forderungen bzgl. der Höhe und dem Grunde nach beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Gunter Tarkotta, und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.