Insolvenzbekanntmachung

Kaheku schönes Wohnen GmbH

Hildesheim

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Kaheku schönes Wohnen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 132 IN 37/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 37/26
Registerbezug
Hildesheim, HRB 618
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1978
Stammkapital
50.617,90 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Groß- und Einzelhandel mit keramischen und gläsernen Erzeugnissen aller Art.

Termine und Fristen

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  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss

132 IN 37/26
01.10.2026

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Kaheku schönes Wohnen GmbH, Käthe-Paulus-Str. 11+13, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 618),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann Weinkauf, RA Justus Kortleben, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,

wird der Beschluss vom 01.10.2026 wie folgt geändert: Das Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem mündlichen Prüfungs- und Berichtstermin entspricht, ist der 26.01.2027, 09:00 Uhr, Saal 124.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Jürgens
Rechtspfleger

1. Abschrift des Eröffnungsbeschlusses zustellen an:
a) Schuldnerin / Vertr. EB- -

b) Sachwalterin - mit EB/eEB -

2. Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnung im Internet veranlassen:

3. zum Termin

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Dokument14

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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