Sicherungsmaßnahme
Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG
Hirschhorn
Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 9 IN 403/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 403/26
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 84329
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Katrin Kühne
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 9 IN 403/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaffeemanufaktur Hirschhorn GmbH & Co. KG, Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn (AG Darmstadt, HRA 84329), vertr. d.: Sabrina Pia, Am Heidenberg 13, 69239 Neckarsteinach, (Geschäftsführerin), ist am 07.07.2026 um 10:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katrin Kühne, c/o Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151 862402 0, Fax: 06151 862402 50, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 07.07.2026
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 07.07.2026