Forderungsprüfung
Kademo GmbH
Karlsfeld
Das Amtsgericht München hat zur Kademo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 1509 IN 2457/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2457/19
- Registerbezug
- München, HRB 197022
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1509 IN 2457/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kademo GmbH, Liebigstraße 5, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Schleinitz Simon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 197022
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21, 23 und 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kademo GmbH, Liebigstraße 5, 85757 Karlsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Schleinitz Simon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 197022
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21, 23 und 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026