Schlusstermin

Kabakli, Muhammed

Blumberg

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat zur Kabakli, Muhammed eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 1 IN 41/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Aktenzeichen
1 IN 41/25
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRA 610905
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

1 IN 41/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Muhammed Kabakli, geboren am 07.06.1979, Stadtweg 12, 78176 Blumberg
Inhaber der Herbert Berchtold Stukkateurgeschäft (seit 1893) Inhaber Muhammed Kabakli e.K, Stadtweg 12, 78176 Blumberg, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 610905
- Schuldner -

Verfahrensbevollmächtigte:
Safak Kabakli

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich

- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung

erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.12.2026

- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür

schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.

2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.

3. Gemäß § 8 Abs. 3. InsO wird der Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen dieses Beschlusses an die Insolvenzgläubiger d. Schuld. auszuführen.

Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Restschuldbefreiung
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