Forderungsprüfung
K.S. Verwaltungs GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur K.S. Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2021, Aktenzeichen 909 IN 288/19 - 2 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 288/19 - 2 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 59194
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Dienstleistungen, eigenen Grundstücksgeschäften und Investitionen jeglicher Art sowie deren Verwaltung. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
909 IN 288/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.S.
Verwaltungs GmbH, Weltaustellungsallee 9, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB
59194), vertr. d.: Klaus Sterthues, Rehsprung 4, 31303 Burgdorf,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.04.2021
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2021
Verwaltungs GmbH, Weltaustellungsallee 9, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB
59194), vertr. d.: Klaus Sterthues, Rehsprung 4, 31303 Burgdorf,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.04.2021
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2021