Sicherungsmaßnahme

K & S Dienstleistungen GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur K & S Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2020, Aktenzeichen 904 IN 343/20 - 1 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 343/20 - 1 -
Registerbezug
Hannover, HRB 217946
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
31.08.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Ralf Sinz

Veröffentlichungstext

904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K &
S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB
217946), vertr. d.: Maksim Klass, Hannover, (Geschäftsführer), ist am
31.08.2020 um 09:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz, Walderseestr. 30,
30177 Hannover, Tel.: 0511 35777777, Fax: 0511 35777735, E-Mail:
hannover@curator.ag, Internet: curator.ag bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 31.08.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung
/datenschutzerklaerung-165325.html

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Aufhebung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme