Sicherungsmaßnahme

K&S Autowerkstatt GmbH

Wölfersheim

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur K&S Autowerkstatt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 60 IN 21/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 21/26
Registerbezug
Friedberg (Hessen), HRB 10210
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Adolf Sirrenberg
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

60 IN 21/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K&S Autowerkstatt GmbH, Industriestraße 9, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10210), vertr. d.: Lebi Bahko, Saarstraße 52, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 09.02.2026 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069-520176, Fax: 069-520151, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Friedberg (Hessen), 09.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Abweisung mangels Masse
  5. Sicherungsmaßnahme