Sicherungsmaßnahme
K & R Salty Herten UG (haftungsbeschränkt)
Herten
Das Amtsgericht Bochum hat zur K & R Salty Herten UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 80 IN 154/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 154/26
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 10115
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Jan Hebbinghaus
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 154/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 10115 eingetragenen K & R Salty Herten UG (haftungsbeschränkt), Süder Markt 1, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Kek, Gertskamp 16, 46244 Bottrop, Frau Dana Kek, Gertskamp 16, 46244 Bottrop, Frau Jaqueline Rutecki, Grüner Weg 2 e, 46244 Bottrop und Herrn Kevin Rutecki, Grüner Weg 2 e, 46244 Bottrop
Geschäftszweig: Betrieb eines Indoor-Salz-Spielplatzes
ist am 10.03.2026, um 10:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus, Kurt-Schumacher-Str. 62, 45699 Herten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 154/26
Amtsgericht Bochum, 10.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 10115 eingetragenen K & R Salty Herten UG (haftungsbeschränkt), Süder Markt 1, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Kek, Gertskamp 16, 46244 Bottrop, Frau Dana Kek, Gertskamp 16, 46244 Bottrop, Frau Jaqueline Rutecki, Grüner Weg 2 e, 46244 Bottrop und Herrn Kevin Rutecki, Grüner Weg 2 e, 46244 Bottrop
Geschäftszweig: Betrieb eines Indoor-Salz-Spielplatzes
ist am 10.03.2026, um 10:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus, Kurt-Schumacher-Str. 62, 45699 Herten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 154/26
Amtsgericht Bochum, 10.03.2026