Sicherungsmaßnahme
K-Light GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur K-Light GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 438/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 438/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 9946
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Romy Metzger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 438/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann
Geschäftszweig: Entwicklung von und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen.
ist am 19.06.2026, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 438/26
Amtsgericht Bielefeld, 19.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9946 eingetragenen K-Light GmbH, Lilienthalstraße 19 a, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai-Uwe Klann
Geschäftszweig: Entwicklung von und Handel mit elektronischen und elektrotechnischen Systembauteilen.
ist am 19.06.2026, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 438/26
Amtsgericht Bielefeld, 19.06.2026