Insolvenzbekanntmachung

K.I.M. KLIGE Invest & Management GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur K.I.M. KLIGE Invest & Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 36k IN 1859/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36k IN 1859/22
Registerbezug
Berlin, HRB 167731
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Erwerb, Verwaltung und Erhalten von ausschließlich eigenen Immobilien sowie andere damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, die direkt oder indirekt der Realisierung der Ziele der Gesellschaft dienen, die Entwicklung von Computersoftware, die Beratungs- und Computertechnologietätigkeiten, die Verwaltung von Computerausrüstung sowie die Datenverarbeitung, Bereitstellung von Informationsvermit …

Veröffentlichungstext

36k IN 1859/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

K.I.M. KLIGE Invest & Management GmbH,
Katharinenstraße 26, 10711 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Ilya Kligman
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 167731
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Erhebung einer Teilleistungsklage aus Darlehen gemäß Datenblatt vom 06.10.2026 sowie Zustimmung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters zum außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsabschluss bzw. teilweise Verzicht oder Klageerweiterung.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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