Sicherungsmaßnahme

K.B. Gastronomie GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur K.B. Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 67c IN 328/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 328/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 170925
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
08.12.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Nils G. Weiland
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 328/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170925 eingetragenen K.B. Gastronomie GmbH, Lutterothstraße 62, 20255 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marco Kirschstein und Herrn Peter Alexander Bos,

Geschäftszweig: der Betrieb einer Gaststätte mit Lieferservice

ist am 05.12.2025, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 328/25
Amtsgericht Hamburg, 05.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme