Forderungsprüfung

K & B Dienstleistungs GmbH

Jena

Das Amtsgericht Gera hat zur K & B Dienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 8 IN 362/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gera
Aktenzeichen
8 IN 362/25
Registerbezug
Jena, HRB 208037
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
23.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Durchführung von Transporten im Güternahverkehrsbereich; die Durchführung von Busfahrten im Gelegenheitsverkehr; das Betreiben eines Reifenservices; die Erbringung von Verkehrsmittelserviceleistungen (u. a. Innenreinigung von Verkehrsmitteln); die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Glas- und Gebäudereinigung umd damit im Zusammenhang stehende Leistungen und sämtliche damit zusammen …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

8 IN 362/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
K & B Dienstleistungs GmbH, Dornburger Straße 22, 07743 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Ronald Herold und Beate Sandmann, geb. Müller
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 208037
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 03.06.2026 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.08.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 22.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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