Eröffnung des Verfahrens

Juwelier Geniva oHG

Neustadt an der Weinstraße

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 120/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 120/25
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
23.04.2026
Rechtsform
OHG

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 120/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG, Hauptstr. 90, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163), vertr. d.: 1. Alisha-Laura Schlick, Schöntalstr. 7 b, 67434 Neustadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Anton Dupke, Weinstr. 70, 76835 Rhodt unter Rietburg, (persönlich haftende Gesellschafter),

wurde mit Beschluss vom 18.03.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beschluss
wird dahingehend berichtigt, dass zum Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen
Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim bestellt wurde.

Die beantragte Eigenverwaltung wird mangels Begründung zurückgewiesen.

G r ü n d e:

Es handelt sich bezüglich des vorläufigen Insolvenzverwalters um ein offensichtliches
Schreibversehen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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