Forderungsprüfung
Just Another Company UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Just Another Company UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 36j IN 3047/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36j IN 3047/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 165918
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 10 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Agentur für Markenberatung, Event, Social Media, PR & Marketing.
Veröffentlichungstext
36j IN 3047/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Just Another Company UG (haftungsbeschränkt), Belforter Straße 28, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Johanna Ritter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165918
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5,6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Just Another Company UG (haftungsbeschränkt), Belforter Straße 28, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Johanna Ritter
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165918
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5,6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.08.2026