Forderungsprüfung
JUSAN Consulting GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur JUSAN Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.11.2023, Aktenzeichen 810 IN 1098/22 J-2-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1098/22 J-2-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 114597
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 1098/22 J-2-8 - In dem Insolvenzverfahren JUSAN Consulting GmbH, Zeil 127, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114597),
vertreten durch: Marcus Jung, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 05.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.11.2023
vertreten durch: Marcus Jung, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 05.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.11.2023