Sicherungsmaßnahme
Junga Bau & CW Sanierung UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Junga Bau & CW Sanierung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 67c IN 466/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 466/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 187331
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 20.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Nils Krause
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 466/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187331 eingetragenen Junga Bau & CW Sanierung UG (haftungsbeschränkt), Ellerneck 50, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Weber
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Sanierungsbetriebs im Bereich Fugen, Holz und Bautenschutz
ist am 19.03.2026, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 466/25
Amtsgericht Hamburg, 19.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187331 eingetragenen Junga Bau & CW Sanierung UG (haftungsbeschränkt), Ellerneck 50, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Weber
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Sanierungsbetriebs im Bereich Fugen, Holz und Bautenschutz
ist am 19.03.2026, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 466/25
Amtsgericht Hamburg, 19.03.2026