Schlusstermin
Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Rostock
Das Amtsgericht Rostock hat zur Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 61 IN 952/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 61 IN 952/21
- Registerbezug
- Rostock, VR 1174
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
61 IN 952/21
In dem Insolvenzverfahren des
Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., vertreten durch d. Vorsitzenden, Friedrichstraße 23, 18057 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: VR 1174
- Schuldner -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 03.12.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 75365,45 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 0 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren des
Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., vertreten durch d. Vorsitzenden, Friedrichstraße 23, 18057 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: VR 1174
- Schuldner -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 03.12.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 75365,45 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 0 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 15.10.2026