Forderungsprüfung
JT2 Group GmbH
Starnberg
Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur JT2 Group GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 225/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 225/24
- Registerbezug
- München, HRB 165473
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 225/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JT2 Group GmbH, Münchner Straße 19 a, 82319 Starnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Traudisch Jasna
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 165473
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRAF - DETZER Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 28, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 317/24 DE12 de D2/177-24
1. Die Prüfung der bis 09.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JT2 Group GmbH, Münchner Straße 19 a, 82319 Starnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Traudisch Jasna
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 165473
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRAF - DETZER Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 28, 82515 Wolfratshausen, Gz.: 317/24 DE12 de D2/177-24
1. Die Prüfung der bis 09.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 24.09.2026