Forderungsprüfung
JT Bau GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur JT Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 776/23 J-1-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 776/23 J-1-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 127992
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 776/23 J-1-5 In dem Insolvenzverfahren JT Bau GmbH, Mendelssohnstraße 51, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127992),
vertreten durch:
Jusuf Tufic, Eschersheimer Landstraße 185, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026
vertreten durch:
Jusuf Tufic, Eschersheimer Landstraße 185, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026