Forderungsprüfung
JS Surgical Arts GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur JS Surgical Arts GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 36j IN 2574/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36j IN 2574/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 191487 B
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ästhetische Kosmetik, ästhetische Medizin und ästhetische Chirurgie.
Veröffentlichungstext
36j IN 2574/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JS Surgical Arts GmbH, Bleibtreustraße 18, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Avramova
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 191487 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
JS Surgical Arts GmbH, Bleibtreustraße 18, 10623 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Avramova
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 191487 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026