Sicherungsmaßnahme
JP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
Lindlar
Das Amtsgericht Köln hat zur JP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.11.2023, Aktenzeichen 70d IN 87/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 87/23
- Registerbezug
- Köln, HRB 101722
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.11.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Michael Merten
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 87/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB101722 eingetragenen JP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Laurentiusstr. 29, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Josef Prues, Kühzällerweg 3d , 51067 Köln
ist am 10.11.2023, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 87/23
Amtsgericht Köln, 10.11.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB101722 eingetragenen JP Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Laurentiusstr. 29, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Josef Prues, Kühzällerweg 3d , 51067 Köln
ist am 10.11.2023, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 87/23
Amtsgericht Köln, 10.11.2023