Forderungsprüfung

Jova Consulting GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Jova Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 810 IN 214/18 J-17-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 214/18 J-17-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 93919
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 214/18 J-17-7 In dem Insolvenzverfahren Jova Consulting GmbH, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93919),
vertreten durch: Johannes Gerlinger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.10.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung